Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
Für die Dienstleistungen von ElaN gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ElaN, die auf der Website www.elanlanguages.com eingesehen werden können. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. des Auftraggebers oder jedwede anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Auftragsformularen, Bestellscheinen etc. sind nicht anwendbar, mit Ausnahme einer ausdrücklichen schriftlichen Übereinkunft zwischen den Parteien.
2. SPRACHKURSE
Die Rechnungen für die Kurse werden vor Kursbeginn ausgeschrieben. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören ElaN die intellektuellen Eigentumsrechte, einschließlich der Urheberrechte, der Kurse. Die Kunden und/oder Auftraggeber dürfen das von ElaN im Hinblick auf die Kurse entwickelte Material ausschließlich für den eigenen, internen Gebrauch verwenden. Wenn Verstöße festgestellt werden, wird vom Kunden bzw. Auftraggeber Schadensersatz gefordert. Der Kunde bzw. Auftraggeber wird in jedem Fall unterstützend mitwirken, um Dritte im Umfeld des Kunden bzw. des Auftraggebers, die sich eines Verstoßes gegen die intellektuellen Eigentumsrechte von ElaN schuldig gemacht haben, für den eventuell entstandenen Schaden aufkommen zu lassen. Bei einer Annullierung einer Unterrichtsstunde mehr als 24 Stunden im Voraus, darf diese ohne Kosten erneut eingeplant werden. Montagskurse müssen spätestens Freitagvormittag abgesagt werden. In allen anderen Fällen wird diese Unterrichtsstunde als erteilt betrachtet und ist der Kunde bzw. der Auftraggeber verpflichtet, 100 % des vereinbarten Preises für diese Kurseinheit zu zahlen. Kurseinheiten, die vor dieser Frist annulliert werden, können innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Anfangsdatum des Kurses nachgeholt werden. Wenn der Kunde bzw. der Auftraggeber den Kurs jedoch definitiv annulliert, ist der Kunde bzw. der Auftraggeber nichtsdestotrotz verpflichtet, 100 % des vereinbarten Betrags zu bezahlen. Die Annullierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, per Fax oder E-Mail an ElaN oder an den betreffenden Kursleiter. Vertiefungskurse (intensiv oder semi-intensiv) oder spezifische Workshops sind aufgrund des Gewinnverlustes ElaNs und Dritter mit einer Annullierungsentschädigung verbunden. Erfolgt die Annullierung zwischen einer und drei Wochen vor dem tatsächlichen Beginn, beträgt die Entschädigung 10 % des vereinbarten Preises mit einem Höchstbetrag von 250 €. Erfolgt die Annullierung weniger als eine Woche vor Beginn, werden 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
3. REKLAMATIONEN
Unter Androhung einer Verwirkung jeglicher Rechtsansprüche ist jede Reklamation innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung der Übersetzung oder der Ausführung der Dienstleistungen per Einschreiben und unter Angabe der Gründe einzureichen. Geschieht dies nicht, gilt die gelieferte Übersetzung oder die ausgeführte Dienstleistung als akzeptiert. Innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist vorgelegte Reklamationen oder Beanstandungen hinsichtlich der Konformität von Übersetzungen sind anhand von Wörterbüchern, Glossaren und mittels von befugten „Muttersprachlern” geschriebenem gleichwertigem Textmaterial schlüssig zu begründen. Unbegründetes Ablehnen einer Übersetzung ist kein Grund für eine Nicht-Bezahlung der Rechnung. Sollte nach Untersuchung der Reklamation durch ElaN weiterhin Uneinigkeit über die Qualität der Übersetzung bestehen, können ElaN oder der Auftraggeber den Fall der Schiedsstelle des belgischen Fachverbandes der Übersetzer, Dolmetscher und Philologen (BKVTF) vorlegen. Die Schiedsstelle beurteilt ausschließlich die Konformität der Übersetzung mit dem Ausgangstext. Eine Beanstandung gibt dem Kunden und/oder dem Auftraggeber nicht das Recht, seine Zahlungspflichten nicht fristgerecht zu erfüllen.
4. LIEFERFRIST- LIEFERUNG
Wenn nicht schriftlich anders festgelegt, ist ElaN nicht an die von Kunden und/oder Auftraggebern gestellten Liefer- und Ausführungsfristen gebunden. Die von ElaN genannten Liefer- und Ausführungsfristen haben lediglich Hinweischarakter. Eine Überschreitung dieser Fristen kann auf keinen Fall als Verletzung der Vertragspflichten durch ElaN gesehen werden oder Anlass für ein Bußgeld oder eine Entschädigung sein. ElaN kann auf keinerlei Weise für verspätete Lieferungen oder den Verlust von Sendungen durch Dritte bzw. Beschädigungen bei der Versendung haftbar gemacht werden.
5. HÖHERE GEWALT
Im Fall höherer Gewalt werden ElaNs Verpflichtungen ausgesetzt. In diesem Fall ist ElaN nur zur Lieferung bzw. zur Ausführung seiner anderen Verpflichtungen verpflichtet, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
6. BEZAHLUNG
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt rein netto und vollständig an die Adresse des Gesellschaftssitzes zu bezahlen. Der Auftraggeber bleibt in allen Fällen für die Bezahlung mitverantwortlich, auch wenn ElaN zugestimmt hat, die Rechnungen auf den Namen eines Dritten auszustellen. Im Falle von Uneinigkeiten ist die Rechnung mittels eines begründeten Einschreibens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum anzufechten. Geschieht dies nicht, wird die Rechnung als akzeptiert betrachtet. Jede Rechnung, die am Fälligkeitstag nicht oder nicht vollständig beglichen ist, wird von Rechts wegen und ohne vorangegangene Inverzugsetzung um 12 % Zinsen pro Jahr sowie um einen pauschalen und nicht reduzierbaren Schadensersatz von 10 % auf die noch ausstehende Summe erhöht, bei einem Mindestbetrag von 125 €. Bei Nicht-Bezahlung einer einzigen Rechnung ist der ausstehende Gesamtbetrag der anderen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen sofort einklagbar
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
ElaN haftet ausschließlich im Fall von Vorsätzlichkeit. In jedem Fall, Betrugsfälle ausgenommen, ist ElaNs Haftung immer auf die Summe der fakturierten oder vom Kunden und/oder Auftraggeber, der den betreffenden Auftrag veranlasst hat, bezahlten Beträge beschränkt. ElaN kann auf keinen Fall für indirekte Schäden haftbar gemacht werden. Zu diesen gehören allgemeine Kostensteigerungen, Verluste von Kunden, entgangene Gewinne und fehlende, vertauschte oder beschädigte elektronische Daten. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.
8. AUFLÖSUNG
Wenn der Kunde bzw. Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder im Fall von offensichtlichem Unvermögen, Geschäftsauflösung oder Konkurs des Kunden bzw. des Auftraggebers, ist ElaN berechtigt, den Auftrag in seiner Gesamtheit oder teilweise zu beenden bzw. seine Ausführung auszusetzen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.
9. URHEBERRECHTE
Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, behält ElaN das Urheberrecht an den von ElaN angefertigten Übersetzungen, Texten und Kursmaterialien. Der Kunde und/oder der Auftraggeber schützen ElaN gegen die Ansprüche Dritter aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen Eigentums-, Patent- oder Urheberrechte oder andere intellektuelle Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags.
10. SCHIEDSVERFAHREN
Für die Regelung dieser vertraglichen Beziehung gilt das belgische Recht. Bei etwaigen Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte im Gerichtsbezirk Hasselt oder das Amtsgericht des Kantons Houthalen zuständig.